Wanderausstellung und Vortrag zu Minijobs im BiZ der Arbeitsagentur Gießen

Die Wanderausstellung zu Minijobs gastiert vom 6. bis 17. November im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Arbeitsagentur Gießen. Sie beleuchtet die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, thematisiert rechtliche Rahmenbedingungen und auch die tatsächlichen Kosten von Minijobs für Unternehmen. Die Ausstellung soll zum Dialog mit Beschäftigten und Arbeitgebern anregen, um daraus Wege in eine existenzsichernde Beschäftigung zu finden. Sie ist zu den üblichen Öffnungszeiten des BiZ frei zugänglich. (Zugang über den Innenhof der Arbeitsagentur 35390 Gießen, Nordanlage 60.)

Im Zusammenhang mit der Ausstellung werden auch Vorträge angeboten:

Expertenvortrag „Chancen und Risiken von Minijobs“ in Gießen

 

Im Rahmen der Minijobausstellung bei der Arbeitsagentur Gießen bietet Dr. Ulf Immelt vom DGB Mittelhessen den Vortrag „ Chancen und Risiken von Minijobs“ am 16. November ab 9 Uhr an. Interessierte werden um Anmeldung unter

giessen.bca@arbeitsagentur.de oder Telefon 0641-9393-782 gebeten. Die Teilnahme ist kostenlos.

 

Zusatzinformationen

Für die einen ist der Minijob ein abgabefreier Nebenverdienst, für die anderen der Weg in die berufliche Sackgasse. Laut der Studie „Frauen im Minijob“ von Carsten Wippermann im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus dem Jahr 2012 schaffen gerade einmal 14 % aller Frauen den Schritt in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Nicht wenige bleiben zwischen sechs und acht Jahren im Minijob.

Viele Minijobbende fühlen sich als „Aushilfe“ bzw. „Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer zweiter Klasse“ und werden selten bei Personalentwicklungsmaßnahmen berücksichtigt. Ob dieses Beschäftigungsverhältnis auf Seiten der Minijobbenden langfristig eine berufliche Perspektive bietet, ist die Frage. Dass auf Seiten der Arbeitgeber und des Arbeitsmarktes hier ungenutzte Potenziale zur Deckung des Fachkräftebedarfs brach liegen, ist zu vermuten.

 

In den einleitenden Studienergebnissen klingt bereits an, dass Minijobs in ganz bestimmten Fällen, wie z. B. bei Schüler/-innen und Studierenden, eine gute Möglichkeit sein können, die eigene finanzielle Situation zu verbessern. Demgegenüber muss für diejenigen, die von ihrem Lohn leben müssen, die Absicherung durch ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Vordergrund stehen.

Dies geht auch aus dem Zitat des Vorstands Arbeitsmarkt hervor, das auf einem Roll-Up der Ausstellung zu sehen ist:

„Arbeiten ist zwar mehr als Geldverdienen – aber man muss von Arbeit leben können. Mit einem Minijob geht das weder jetzt noch im Alter. Gleichzeitig sorgen der demografische Wandel, die anhaltend hohe Arbeitskräftenachfrage und der spürbare Fachkräftebedarf der Unternehmen aktuell für beste Voraussetzungen, um aus einem Minijob mehr zu machen: Beschäftigte sollen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis ein auskömmliches Einkommen haben und Betriebe brauchen engagierte, zuverlässige und eingearbeitete Fachkräfte.“

Es gibt auf Seiten von Beschäftigten wie von Unternehmen häufig Unklarheiten in Bezug auf die Regelungen im Minijob. Dies gilt z. B. für die rechtliche Situation von Minijobben-den oder die Kosten von Minijobs für Unternehmen – gerade auch im Vergleich zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.

 

 

Öffnungszeiten des BiZ:

Montag: 08.00 – 16.00 Uhr

Dienstag: 08.00 – 16.00 Uhr

Mittwoch: 08.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag: 08.00 – 18.00 Uhr

Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr

 

Quelle: Presseinfo Agentur für Arbeit Gießen 118/2017, 121/2017,

Informativ? - Erzählen Sie es weiter:

Leave a Comment

Filed under Arbeit, Berufsrückkehr, Chancengleichheit, Frauen, Gender, Gießen, Hessen, Teilzeit, Veranstaltungen, Vereinbarkeit Beruf und Familie

Comments are closed.