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Telefonaktionstag: Ein Anruf bringt Sie weiter

 

Sie können mich im Rahmen der Hessischen Woche der Chancengleichheit anrufen:

  • Frauen und Männer, die nach Eltern- und Pflegezeit in den Beruf zurückkehren möchten
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitenden familienbewusste Arbeitsbedingungen bieten möchten
  • Schülerinnen und Schüler, die einen klischeefreien Einstieg in Ausbildung und Beruf suchen

Interessierte aus Gießen, Vogelsberg und Wetterau können mir Fragen rund um den Berufswahl, Einstieg und Wiedereinstig in den Beruf oder Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stellen. Unter dem Motto „Ein Anruf – das bringt mich weiter!“ beteiligen sich von 9 bis 12 Uhr auch die Kolleginnen aus den anderen hessischen Arbeitsagenturen und Jobcentern. Wir Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt informieren beispielsweise über Beschäftigungsmöglichkeiten in Teilzeit, Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die vielfältigen Unterstützungsangebote der Arbeitsagenturen.

In den Landkreisen Gießen, Vogelsbergkreis und Wetteraukreis stehe ich, Christine Schramm-Spehrer, unter der

Rufnummer 0641 9393 782

zur Verfügung.

Ausdrücklich sind auch Interessierte eingeladen, die bisher noch nicht mit der Agentur für Arbeit in Kontakt stehen. Die Teilnahme ist kostenlos.

In der Corona-Krise zeigt sich noch stärker, dass vor allem Frauen beruflich zurückstecken und ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, wenn es um die Kindererziehung geht oder Angehörige versorgt werden müssen. Durch eine verminderte Erwerbstätigkeit der Frauen drohte dem Arbeitsmarkt ein großes Potenzial von überwiegend gut ausgebildeten Fachkräften verloren zu gehen. Dem gilt es entgegenzuwirken.

 

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Mädchenberufe, Jungenberufe, Traumberufe – Online Workshop für Schülerinnen, Schüler und Eltern

 

Welcher Beruf passt eigentlich zu mir? Viele Schülerinnen und Schüler wählen Ihre Schülerpraktika und später sogar den Beruf eher zufällig. Den größten Einfluss auf die Berufswahl haben dabei, laut einer Umfrage, immer noch die Eltern. Für Eltern und Jugendliche gleichermaßen ist es dabei schwierig, sich im Berufe-Dschungel zurecht zu finden. Bei fast 500 Ausbildungsberufen und 20 000 Studiengängen verliert man schnell den Überblick und orientiert sich dann doch an dem, was man eben kennt.

In dem kostenfreien Online-Workshop geht es darum, die Berufswahl oder die Suche nach einem Praktikumsplatz planvoll anzugehen.

  • Wo stehe ich in der Berufswahl?
  • Wie geht mein Weg weiter?
  • Wie kann ich planvoll vorgehen und Berufe auch jenseits der typischen Mädchen- und Jugendberufe kennenlernen?

Dies sind einige der Fragen, die Referentin Christine Schramm-Spehrer von der Agentur für Arbeit Gießen zusammen mit Eltern und Jugendlichen angeht.

Der Workshop findet am 30. März von 15 – 17 Uhr statt und richtet sich an Schülerinnen und Schüler ab der 6. Klasse. Auch Eltern sind herzlich willkommen.

Die Anmeldung erfolgt unter www.vhs-wetterau.de unter der Kurs-Nr. UB704112Z1.

Die Veranstaltung ist eine Kooperation der Beauftragten für Chancengleichheit der Agentur für Arbeit Gießen mit den Mütter- und Familienzentren im Wetteraukreis, der vhs wetterau und dem Fachdienst Frauen und Chancengleichheit des Wetteraukreises.

 

 

 

 

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Neuer Arbeitsplatz?


Innerhalb einer Woche 💻
Webex, Zoom, Edudip, GoTo Meeting, Jitsi, MS Teams und Skype for Business als Plattformen und inhaltlich 6 verschiedene Themen 🙂


Ich habe gelehrt und selbst auch Neues gelernt.


Jetzt ein letzter Systemcheck, dann erst mal Feierabend im Garten.🌞🌞🌞

Allen eine gute Zeit!

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Schau dir „Bundesagentur für Arbeit | Insolvenzgeld | Schritt für Schritt online beantragen“ auf YouTube an

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Kurzarbeitergeld – Dokumente per Smartphone App versenden

Kurzarbeit: Dokumente einfach versenden.


Diese App unterstützt Sie als Arbeitgeber*in dabei, Unterlagen zum Kurzarbeitergeld an Ihre zuständige Agentur für Arbeit zu versenden.

Für iOS https://apps.apple.com/de/app/kurzarbeit-dokumente-senden/id1509198155

Für Android https://play.google.com/store/apps/details?id=de.arbeitsagentur.kurzarbeit

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Corona – Das ist bei Haushaltsjobs jetzt wichtig | Die Minijob-Zentrale

https://blog.minijob-zentrale.de/2020/04/23/corona-haushaltsjobs/

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Erklärvideo zu Insolvenzgeld Voraussetzungen & Antrag auf YouTube

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Vereine und Kulturarbeit – Förderung durch das Land Hessen in Corona-Zeiten

Vereine sind eine tragende Säule in Hessen. Ein Programm soll zur Abwendung pandemiebedingter existenzbedrohlicher Engpässe im ideellen Bereich beitragen, das heißt die klassische Vereinsarbeit stützen.

Laut der entsprechenden Richtlinie können Mittel beantragt werden, beispielsweise für

  • Nachwuchsarbeit
  • Mieten / Betriebskosten (Wasser, Strom, weitere Nebenkosten)
  • Instandhaltungen
  • Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagten Projekte (Storno- und Reisekosten, Ausfallhonorare, Werbung, Sachkosten o.ä.)

Diese Mittel können ab 1. Mai 2020 beim fachlich zuständigen Ministerium beantragt werden. Der Antrag ist online abrufbar.

Ansprechpartner:

Sport
Hessische Ministerium des Innern und für Sport
Team „Corona-Vereinshilfe“
E-Mail-Adresse corona-vereinshilfe@sport.hessen.de

Kultur
Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst
corona-vereinshilfe@hmwk.hessen.de

Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(corona-vereinshilfe@umwelt.hessen.de)

Hessisches Ministerium für Soziales
(corona-vereinshilfe@hsm.hessen.de).

Quelle und mehr dazu:
https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/foerderprogramm-zur-weiterfuehrung-der-vereins-und-kulturarbeit

 

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Land und Studierendenwerke setzen Nothilfefonds für Studierende auf

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst:

„Unbürokratische Zuschuss zur Überbrückung von Notlagen

Das Land Hessen kündigt gemeinsam mit den fünf hessischen Studierendenwerken erste Hilfen für in Not geratene Studierende an. Um Studierende, die ihren Lebensunterhalt bisher ganz oder teilweise über eine Nebentätigkeit finanziert haben, zu unterstützen, stehen kurzfristig 250.000 Euro für die Nothilfefonds der Studierendenwerke bereit. Die Mittel stammen aus dem mit dem Haushalt 2020 erhöhten Zuschuss des Landes an die Studierendenwerke. Damit sollen Studentinnen und Studenten, die sonst nicht über die Runden kommen würden, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 200 Euro erhalten. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.“

https://wissenschaft.hessen.de/presse/pressemitteilung/land-und-studierendenwerke-setzen-nothilfefonds-fuer-studierende-auf

Studentenwerk Giessen – hier finden sich mehr Infos zur Beantragung:

https://www.studentenwerk-giessen.de/news/nothilfefonds-für-studierende.html

https://www.studentenwerk-giessen.de

https://www.studentenwerk-giessen.de/coronavirus.html

Es könnte sein, dass die Mittel bereits vergeben sind:

https://www.giessener-allgemeine.de/giessen/corona-nothilfe-hessen-studenten-giessen-frankfurt-sauer-zr-13698113.html

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Filed under Rahmenbedingungen, Studentenwerk, Studentinnen, Studienabbruch, Studienunterstützung, Studierende, Uncategorized

Gleichberechtigung: Die Krise der Männer

„In der Corona-Pandemie zeigt sich, wer in Deutschland die Macht hat. Männer glauben, die Lösungen zu haben, Frauen arbeiten derweil in systemrelevanten Berufen.“

Artikel von Jana Hensel in der Zeit:

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-04/gleichberechtigung-coronavirus-maenner-frauen-wissenschaftler-politiker-systemrelevante-berufe

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Erklärvideos zum Antrag auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II)

Jobcenter.Digital – Erklärvideos zum Antrag auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II)“ auf YouTube:

Mehr Erklärvideos der Jobcenter:

https://www.arbeitsagentur.de/erklaer-videos-grundsicherung-beantragen

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Wenn der Druck zu stark wird – Hilfe-Telefone für Kinder, Frauen, Eltern, Schwangere, Bürger in Krisen

Die „Nummer gegen Kummer“ Für Kinder und Jugendliche – 116 111

Informationen unter https://www.nummergegenkummer.de/kinder-und-jugendtelefon.html

Für Eltern – 0800 111 0550

Informationen unter https://www.nummergegenkummer.de/elterntelefon.html

Angesichts der Corona-Krise könnten Druck und Konflikte in Familien auch in Gewalt gegen Kinder und Jugendliche münden. Das Bundesfamilienministerium wird deshalb unter anderem die vorhandenen telefonischen Beratungsangebote stärken. Dazu gehören die „Nummer gegen Kummer“ (116 111) für Kinder und Jugendliche oder das Elterntelefon (0800 111 0550). Zudem werden im Netz niedrigschwellige Hilfsangebote für Kinder, Jugendliche und Eltern ausgebaut.  

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ – 08000 116 016

Das bundesweite Hilfetelefon unter der kostenfreien Rufnummer 08000 116 016 leistet Erst- und Krisenunterstützung, bei Gewalt gegen Frauen gibt es hier Rat und Hilfe rund um die Uhr, anonym, in insgesamt 18 Sprachen, barrierefrei. Seit März 2013 wurden mehr als 200.000 Personen beraten, darunter auch Ratsuchende aus dem sozialen Umfeld gewaltbetroffener Frauen sowie Fachkräfte.

Das Hilfetelefon ist online zu erreichen unter www.hilfetelefon.de.

Hilfetelefon für „Schwangere in Not“ – 0800 40 40 020.

Psychologie-Studierende der Universität Kassel starten Corona-Krisentelefon – 0561/ 804-2882

Keine medizinische Beratung, aber Hilfe in Not: Kasseler Studierende bieten in Kooperation mit der Stadt Kassel ab dem 31. März allen Bürgern ein Sorgen-Telefon zur Corona- Krise an. Junge Expertinnen und Experten beraten bei Einsamkeit, Ängsten, Frustration oder praktischen Problemen. Die Telefonnummer ist zunächst montags bis freitags von 10-18 Uhr besetzt und vorläufig für sechs Wochen geschaltet. Weitere Informationen: https://www.uni-kassel.de/uni/aktuelles/meldung/post/de-tail/News/psychologie-studierende-starten-corona-krisentelefon/

Frankfurt: Goethe-Universität bietet Corona-Krisentelefon an – 069/ 798 46666

Mit diesem kostenlosen Angebot möchte die Uni Menschen helfen, die Rat suchen, um mit der belastenden Situation besser umgehen zu können. Betroffene können ab dem 30.03.2020 mit Therapeutinnen und Therapeuten über ihre Ängste und Möglichkeiten zur Überwindung von Belastungen reden. Montag bis Freitag jeweils 15-21 Uhr, Samstag und Sonntag jeweils 16-20 Uhr.

Speziell für Kinder, Jugendliche und Eltern wird eine Beratung unter der gleichen Telefon-nummer zu folgenden Uhrzeiten angeboten: Montag bis Freitag 9-14 Uhr.

Auch Familien sind in der aktuellen Zeit mit besonderen Herausforderungen konfrontiert. Weitere Informationen: https://www.psychologie.uni-frankfurt.de/Corona_Krisentelefon

Ansprechpartner in der Stadt Giessen:

https://www.giessen.de/Rathaus/Aktuelles/Aktuelle-Meldungen/index.php?&object=tx,2874.5.1&ModID=7&FID=2874.3422.1&kat=&kuo=2&k_sub=0&La=1


Pro Familia in Alsfeld bietet Telefon- und Videoberatung:
https://www.profamilia.de/index.php?id=1060

Für folgende Themen telefonische Beratung oder Videoberatung:

  • Schwangerschaftskonfliktberatung
  • Antragsstellung auf Babyerstausstattung bei der Bundesstiftung „Mutter & Kind“
  • Sozialrechtliche Beratung bei Schwangerschaft (Elterngeld, Elternzeit, Mutterschutz, Kindergeld usw.)
  • Unterstützung beim Ausfüllen von Elterngeld- und Kindergeldanträgen
  • Beratung bei Trennung und Scheidung.

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Kurzarbeitergeld – Hinzuverdienen mit systemrelevantem Nebenjob erleichtert

Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Krise die Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld gelockert: Wer in systemrelevanten Branchen und Berufen unterstützt, kann finanzielle Einbußen ausgleichen.   

Erleichterte Hinzuverdienstmöglichkeiten

Vom 1. April bis zum 31. Oktober 2020 tritt eine Sonderregelung in Kraft:

Wer während der Kurzarbeit eine Beschäftigung in einem systemrelevanten Bereich aufnimmt, muss sich das dabei verdiente Entgelt nicht auf das Kurzarbeitergeld anrechnen lassen. Dabei darf das Gesamteinkommen aus noch gezahltem Arbeitseinkommen und dem Kurzarbeitergeld sowie dem Hinzuverdienst das normale Nettoeinkommen nicht übersteigen.

Regelung hilft Betroffenen von Kurzarbeit und stärkt systemrelevante Branchen und Berufe

Diese gelockerten Hinzuverdienstregelungen helfen Betroffenen im Kurzarbeitergeldbezug, finanzielle Einbußen auszugleichen. Die Nebentätigkeit ist zudem versicherungsfrei zur Arbeitslosenversicherung.

Unverzichtbar in der aktuellen Krise ist, die Menschen mit Lebensmitteln und anderen Artikeln des täglichen Bedarfs in Deutschland zu versorgen. Insbesondere Betriebe im Lebensmittelhandel und der Landwirtschaft benötigen dringend Arbeitskräfte. Durch die getroffene Sonderregelung können Menschen in Kurzarbeit systemrelevante Wirtschaftszweige unterstützen. Ob eine Branche bzw. ein Beruf systemrelevant ist, legt die sogenannte Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI- (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) Gesetz fest. Beispiele für Tätigkeiten, die den systemrelevanten Branchen und Berufen zuzuordnen sind, sind die medizinische Versorgung, die Versorgung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen mit Lebensmitteln, die Versorgung mit unmittelbar lebenserhaltenden Medizinprodukten und Geräten, Apotheken, der Güterverkehr (z. B. für die Verteilung von Lebensmitteln an den Groß- und Einzelhandel), der Lebensmittelhandel (z. B. Verkauf oder Auffüllen von Regalen), die Lebensmittelherstellung (auch Landwirtschaft) sowie Lieferdienste zur Verteilung von Lebensmitteln.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 02.April 2020

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Wenn das Geld nicht reicht – Sicherung für Familien, Selbständige und Kurzarbeiter – Sozialschutzpaket

Ein Erklärvideo der Bundesagentur für Arbeit – Informationen zum Sozialschutzpaket auf YouTube,am 01.04.2020 veröffentlicht.

Beschreibung:

„Die Ausbreitung des Coronavirus hat spürbare Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Eine Folge sind bei vielen Menschen Sorgen um die finanzielle Existenz. Wir informieren Sie darüber, welche Unterstützung in dieser Situation der Bezug von Grundsicherung (auch genannt: Arbeitslosengeld II) für Sie sein kann. Der Zugang zu dieser finanziellen Leistung wurde durch das Sozialschutz-Paket der Bundesregierung vorübergehend erheblich erleichtert.

Link für weiterführende Informationen:
• Informationen zur Grundsicherung: https://www.arbeitsagentur.de/corona-…


• Notfall-KIZ: https://www.arbeitsagentur.de/familie

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Neues bei der Grundsicherung: Vermögensprüfung, Unterkunft, Antrag, Hotline

Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Lage ein Sozialschutzpaket beschlossen. Es erleichtert den Zugang zu Leistungen der sozialen Grundsicherung.

Aussetzen der Vermögensprüfung

Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen.

Übernahme der Kosten der Unterkunft

Wenn ein Anspruch auf Grundsicherung vorliegt, übernimmt das Jobcenter auch die Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten. Diese Kosten werden bei Neuanträgen, die vom 1. März bis zum 30. Juni 2020 beginnen, für die Dauer von sechs Monaten in der tatsächlichen Höhe anerkannt.

Kein Weiterbewilligungsantrag notwendig

Grundsicherungsleistungen werden in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Für Kunden, die aktuell schon Leistungen beziehen, gilt folgendes: Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März 2020 bis einschließlich 30. August 2020 enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. Kunden brauchen in diesen Fällen keinen Weiterbewilligungsantrag stellen.

Aktuelle Informationen, einen Überblick über die Neuregelungen in der Grundsicherung und abrufbare Anträge gibt es unter: www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung

Seit heute ist auch eine Sonderhotline für Selbständige, Freiberufler und alle Betroffenen geschaltet.
Diese lautet: 0800 – 4 5555 23 und ist auch auf der Internetseite zu finden.

Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter.

Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Presse/Presseinformationen/index.htm

Quelle: Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 30. März 2020

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Kinderzuschlag – steht er mir zu – KiZ Lotse der Arbeitsagentur


Wenn das Geld knapp ist: Der Kinderzuschlag bietet mehr. Für Alleinerziehende. Für Mamas und Papas mit wenig Einkommen. Bis zu 185 Euro pro Kind. Jetzt prüfen, ob ein Anspruch besteht.

BMFSFJ – Kinderzuschlag – was ist das?

https://www.bmfsfj.de/kiz

Ob Sie Anspruch auf Kinderzuschlag (KiZ) haben, finden Sie mit dem „KiZ-Lotsen“ heraus.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse

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Keine Info mehr verpassen – Agentur für Arbeit Giessen auf Twitter und Xing

Für interessierte Bürger*innen, Bildungsträger, Arbeitgeber*innen, Presse und Netzwerkpartner aus der Region kann es gerade jetzt sinnvoll sein, der Agentur für Arbeit Gießen auf Twitter und XING zu folgen.

Hier werden kurzfristige Änderungen sehr schnell gepostet. Infos, die z. B. über die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit kommen, wie aktuelle Gesetzesänderungen, Verfahren bei Kurzarbeitergeld und Vieles mehr stehen so zeitnah zur Verfügung.

https://twitter.com/Agentur_Giessen

Für Unternehmen und Netzwerke kann es Sinn ergeben, sich in der Gruppe „Personal bringt weiter“ auf XING anzumelden:

https://www.xing.com/communities/groups/personal-bringt-weiter-222b-1095089/posts

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Kurzarbeitergeld Teil 2 – Verfahren – Erklärvideo

Schau dir „NEU: eServices Arbeitgeberleistung: Kurzarbeitergeld Teil 2 – Verfahren“ auf YouTube an

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Kurzarbeitergeld Teil 1 – Voraussetzungen – Erklärvideo

Schau dir „NEU: eServices Arbeitgeberleistung: Kurzarbeitergeld Teil 1 – Voraussetzungen“ auf YouTube an

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Coronavirus: Nun spricht die Risikogruppe – Gießener hat „keinen Bock aufs Sterben“

„Wir sind alle noch jung und gehen wie Du gerne in Clubs, in Bars und auf Konzerte. Worauf wir keinen Bock haben, ist sterben“, schreibt #Risikogruppe. Das sei aber gar nicht so unwahrscheinlich, wenn nicht alle in den kommenden Wochen zu Hause blieben und ihren Aktionsradius einschränkten.

https://www.giessener-allgemeine.de/giessen/coronavirus-spricht-risikogruppe-giessener-keinen-bock-aufs-sterben-13604914.html

#stayathome #FlattenTheCurve

Flatten the Curve – es dürfen nur so viele Menschen gleichzeitig schwer krank werden, wie die Krankenhäuser Kapazitäten haben. Hier verdeutlicht. Solidarität ist gefragt.

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