Datenschutz: Vorsicht beim Recruiting über Social Media | Personal | Haufe

Bevor ich als Arbeitgeberin neues Personal einstelle, würde ich vielleicht schon gerne mal in Facebook, XING und Co nachsehen, wer das denn so ist, den ich mir da ins Haus hole. Gibt es wilde Partybilder, radikale Äußerungen, hat der Kandidat oder die Kandidatin in Foren und Gruppen hilfreich gezeigt oder andere mit Fragen genervt, die man genauso gut hätte googlen können.

Doch ist das zulässig? Wo darf ich nachsehen?

Grob gesagt dürfen Arbeitgeber/innen in Netzen, die beruflichen Zwecken dienen, die dort für diesen Zweck zur Verfügung gestellten Informationen ansehen. Das könnte zum Beispiel ein berufliches Profil auf XING sein.

Informationen, die Bewerber/innen zwecks Teilen mit Freunden zur Verfügung stellen, sind nicht für Arbeitgeber/innen gedacht, daher ist hier aus rechtlicher Hinsicht Vorsicht geboten.

Haufe.de rät, im Zweifel diese Informationen eher nicht abzurufen. Hier der Artikel:

http://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/datenschutz-vorsicht-beim-recruiting-ueber-social-media_76_329606.html?xing_share=news

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