Begriffe zum Wiedereinstieg

 Bei einem Kontakt zur Arbeitsagentur stellt sich immer wieder die Frage, was ist mein Status, und was bedeutet das für mich. Hier sind die Begriffsdefinitionen

Nichtleistungsempfängerinnen, Berufsrückkehr, Stille Reserve, Wiedereinstieg und Teilzeit

 

Arbeitslose Nichtleistungsempfängerinnen (NLE)
NLE sind Personen, die arbeitslos gemeldet sind, aber keinen Anspruch auf Leistungen haben. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist entweder erschöpft oder die Anwartschaftszeit noch nicht erfüllt und es besteht (zeitweise) kein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung.

Berufsrückkehrerinnen (BRK)

BRK sind nach § 20 SGB III Frauen und Männer, die ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitslosigkeit oder eine betriebliche Berufsausbildung wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern oder der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger unterbrochen haben und in angemessener Zeit danach (bis zu 1 Jahr) in die Erwerbstätigkeit zurückkehren wollen.

Stille Reserve

Das Arbeitskräfteangebot (Erwerbspersonenpotenzial) setzt sich zusammen aus den Erwerbstätigen (Beschäftigten), den Arbeitslosen (Erwerbslosen) und der sogenannten Stillen Reserve. Zur Stillen Reserve gehören insbesondere:

Personen, die beschäftigungslos sowie verfügbar sind und Arbeit suchen, ohne als Arbeitslose registriert zu sein

Personen, die die Arbeitsuche entmutigt aufgegeben haben, aber bei guter Arbeitsmarktlage Arbeitsplätze nachfragen würden

Personen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und in Warteschleifen des Bildungs- und Ausbildungssystems und

Personen, die aus Arbeitsmarktgründen vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind.

Man unterscheidet Stille Reserve in Maßnahmen und Stille Reserve im engeren Sinne. Die Stille Reserve in Maßnahmen umfasst Personen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Während Erwerbstätige, Arbeitslose und die Stille Reserve in Maßnahmen in amtlichen Statistiken erfasst werden, muss die Stille Reserve im engeren Sinne geschätzt werden. Dafür gibt es im Wesentlichen zwei Methoden. So wird die Stille Reserve mit Hilfe ökonometrischer Modelle ermittelt; diesen Ansatz verfolgt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Oder die Stille Reserve wird anhand von Bevölkerungsbefragungen geschätzt.

Analog gibt es eine Stille Reserve an Arbeitsstellen. Diese sind weder ausgeschrieben noch registriert, würden aber bei entsprechendem Arbeitskräfteangebot besetzt.

Wiedereinsteigerinnen

Weder gesetzlich, noch statistisch ist dieser Begriff definiert und kann für jede Art von Wiedereinstieg verwendet werden. Das BMFSFJ mit „Perspektive Wiedereinstieg“ und Landesprojekte meinen Wiedereinstieg ähnlich wie unter BRK (s.o.) beschrieben, jedoch ohne Einschränkungen der genannten Zeiten und des Status vor oder nach der Familienzeit.

Teilzeit

Teilzeit bezeichnet eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unterhalb der jeweils tariflich festgelegten Vollzeit. Diese kann je nach Tarifvertrag variieren. Teilzeit grenzt sich also von geringfügiger Beschäftigung einerseits und Vollzeit-Beschäftigung andererseits ab. Die Bandbreite geht von 15 h/Woche bis mindestens eine Stunde unterhalb der jeweiligen Vollzeit.

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