Selbstständige, Kleinstunternehmen und Mittlere Unternehmen in Hessen können einen einmaliger nicht-rückzahlbaren Zuschuss erhalten, wenn sie unmittelbar infolge der Corona-Virus-Pandemie in eine existenzgefährdende wirtschaftliche Schieflage bzw. in massive Liquiditätsengpässe geraten sind und diese nicht anders ausgleichen können.
Förderbedingungen und Quelle: Hessischer Industrie- und Handelskammertag:
https://www.hihk.de/beantragung-corona-soforthilfe-hessen-4744534
Beantragung möglich ab Freitag, 27. März 2020, 15:00 Uhr, beim Regierungspräsidium Kassel – Link: http://www.rpkshe.de/coronahilfe Bewilligungs- und Vollzugsbehörde ist das Regierungspräsidium Kassel.
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