Arbeitsagenturen und Jobcenter sind weiter für Kunden da

• Online-Zugang und telefonische Erreichbarkeit wird intensiviert und ausgebaut

• Persönliche Kontakte werden reduziert

• Arbeitsfähigkeit der Agenturen und Jobcenter ist sichergestellt    

Um in der aktuellen Lage die wichtigsten Dienstleistungen zu erbringen, konzentrieren sich die Arbeitsagenturen und Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) auf die Bearbeitung und Zahlung von Geldleistungen wie Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld. Dies gilt auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag.  

Derzeit schaffen die Agenturen und Jobcenter die Voraussetzungen, dass Fragen und Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt geklärt werden können.   Die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt in unseren Dienststellen bleibt nur für Notfälle (wie Bargeldauszahlungen) bestehen. Die Berufsinformationszentren sind bis auf weiteres geschlossen.   Alle Einladungen zu persönlichen Gesprächsterminen und Veranstaltungen entfallen ohne Rechtsfolge. Kundinnen und Kunden müssen diese Termine nicht persönlich oder telefonisch absagen. Es entstehen dadurch keine finanziellen Nachteile.

Eine Arbeitslosmeldung kann telefonisch erfolgen. Weitere Anträge können über unsere eServices (www.arbeitsagentur.de/eServices) gestellt werden. Die Anträge können auch in den Hausbriefkasten eingeworfen werden.  

Ein Antrag auf Grundsicherung kann ebenfalls in den Hausbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden. Weiterbewilligungsanträge für die Grundsicherung finden sich unter https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2.  

Da die telefonischen Kapazitäten aufgrund des erwarteten sehr hohen Anrufaufkommens auch technisch verstärkt wird und dies einige Tage in Anspruch nimmt, kann die telefonische Erreichbarkeit vereinzelt eingeschränkt sein.  

0800 4 555500 für Arbeitnehmer (gebührenfrei)

0800 4 555520 für Arbeitgeber (gebührenfrei)

Die Bundesagentur wird so schnell wie möglich zusätzliche Telefonnummern in den Städten und Regionen schalten und darüber sowohl über die Internetseiten als auch über die überregionale und regionale Presse informieren.  

Hinweis: Die Angaben der Öffnungszeiten bei Suchdiensten wie Googlemaps sind ggf. nicht aktuell. Wer die Webseite seines Jobcenters oder Arbeitsagentur nicht kennt, kann die Dienststellensuche der Bundesagentur für Arbeit nutzen: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/metasuche/suche/dienststellen

Quelle:

Pressemitteilung   Nr. 027/2020 – 16. März 2020 der Agentur für Arbeit Gießen

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